Sozialpädagogische Hilfen
Mit unserem Angebot bieten wir Menschen mit sog. geistiger Behinderung Unterstützung bei ihrer Alltags- und Lebensgestaltung und bei ihrer Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft (sozialpädagogische und psychosoziale Hilfen gemäß SGB XII §§ 53,54).
Grundlage dafür ist die UN-Konvention über die „Menschen-Rechte für behinderte Frauen, Männer und Kinder auf der ganzen Welt".
Wer kann die Hilfen in Anspruch nehmen?
- Menschen mit Behinderungen gemäß SGB XII §53 Abs. 1, die mit ihren Angehörigen oder anderen Betreuungspersonen in gemeinsamer häuslicher Umgebung wohnen
- Menschen mit Behinderungen, die neben der Betreuung in einer teilstationären Einrichtung weiterer Hilfen und Beratung bedürfen
- Menschen mit Behinderungen, die selbstbestimmt leben wollen und neben bestehenden Hilfen auf weitere Unterstützung oder Beratung im Lebensalltag angewiesen sind
Welche Hilfen bieten wir?
- Hilfen bei der Alltagsbewältigung
- Gestaltung des Alltags
- Mobilitätshilfen
- Umgang mit Geld
- Gesundheitsvorsorge
- Gestaltung des Wohnumfeldes
- Unterstützung zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft
- Freizeitangebote
- Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (z.B. Vereine, Sport, etc.)
- Unterstützung bei der Identitätsfindung
- Entwicklung eines Selbstbildes
- Hilfe zur Selbsterfahrung/Umgang mit sich selbst/ dem eigenen Körper etc.
- Umgang mit der eigenen Beeinträchtigung und der im Laufe der persönlichen Entwicklung daraus hervorgegangenen Behinderung
- Bewältigung von Diskriminierung
- Unterstützung des Selbstbewusstseins
- Hilfe zur sozialen Orientierung
- Vermittlung geeigneter Therapieangebote
Wir unterstützen gerne bei der Hilfeplanung und bei der Antragstellung für die Finanzierung.
Weitere Informationen von Belinda Mann